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Angst- und Zwangsstörungen

Angst- und Zwangsstörungen

Es ist für Menschen normal, Angst zu verspüren. Gefühle der Angst erfüllen den Zweck uns vor gefährlichen Situationen zu warnen. Erhöhter Puls, Herzrasen, Übelkeit und Schweißattacken sind entsprechende Alarmzeichen. Entsteht Angst – und die damit verbundenen Reaktionen – jedoch in Situationen, die keine unmittelbare Gefahr darstellen, kann bei den Betroffenen oftmals von einer Angststörung ausgegangen werden. Beispiele für solche Situationen sind der Aufenthalt in geschlossenen Räumen, Fahrzeugen und Flugzeugen (Flugangst), die Auseinandersetzung mit großen Menschenmengen oder großen Höhen (Höhenangst) sowie der Aufenthalt in einem Fahrstuhl. Auch der Kontakt mit anderen Menschen sowie die Absolvierung wichtiger Aufgaben und Prüfungen (Prüfungsangst) können Angstzustände hervorrufen.

Bis betroffene Patienten erste Anzeichen ihrer Krankheit erkennen und therapeutische Hilfe aufsuchen, vergeht oftmals ein langer Zeitraum. Rückzug aus dem sozialen Umfeld, Depressionen sowie Eigenmedikation mit Beruhigungsmitteln und Alkohol sind oftmals die Folge von Angsterkrankungen.

2 bis 3 Prozent der Bevölkerung leiden an Zwangsstörungen. Dabei wird der Alltag der Patienten von Zwangsgedanken und Zwangshandlungen stark beeinträchtigt.  Psychotherapeutische Therapiemöglichkeiten sowie – bei Bedarf – medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten haben sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt. Der Mehrheit der Patienten kann inzwischen gut geholfen werden, so dass sich die Symptome deutlich reduzieren oder ganz vermindern lassen.

Diagnostik

Für Angst- und Zwangsstörungen setzen wir das gesamte Spektrum psychosomatischer Diagnostik ein. Neben der internistischen körperlichen Untersuchung und den apparativen Verfahren (Labor, EKG, ggf. weitere Verfahren nach Bedarf) sind auch eine ausführliche Testdiagnostik sowie diagnosespezifische Skalen (z.B. VDS90, HEALTH-49, ISR) vorgesehen - ergänzt um speziell solche für Angsterkrankungen und für Zwangsstörungen.
Die Diagnostik wird zu Beginn einer Behandlung und im Verlauf eingesetzt.

Therapie

Die Behandlung von Angst- und Zwangsstörungen bedarf speziell ausgebildeter Therapeuten in einem strukturierten verhaltenstherapeutischen oder tiefenpsychologischen Therapieansatz. Üblicherweise nehmen wir Patienten erst nach einem vorstationären ambulanten Gespräch oder bei Vorliegen eines Befundberichts durch einen einweisenden Arzt zur stationären psychotherapeutischen Behandlung auf.
Nach einer stationären Behandlung kann im Einzelfall eine ambulante Weiterbehandlung über unser Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) angeboten werden.

Während des stationären Aufenthalts erhalten die Patienten ein spezialisiertes Angebot aus Einzelgesprächen und Gruppentherapien. Auch die „therapeutische Belastungsprobe“ mit einem Zwischenaufenthalt im eigenen häuslichen Umfeld kann Teil des Therapiekonzepts sein. Multiprofessionelle Ansätze in der Behandlung von Angst- und Zwangsstörungen werden über die enge Einbindung spezialtherapeutischer Disziplinen gewährleistet, beispielsweise durch die Musik-, Ergo- oder Psychodramatherapie.

Jeder Patient wird durch einen Bezugstherapeut durch seine Behandlung begleitet. Dieser Mitarbeiter stellt auch die Einbindung aller weiteren Ärzte, Psychologen und Therapeuten im Team sicher und informiert über Diagnostik, Therapie und Verlauf – unter Einbezug des Patienten und seines individuellen Behandlungsziels.

Übersicht unserer Spezialtherapien

Kann ich Ihnen helfen?

"Bei Symptomatiken von Angst und Zwang beraten wir Sie gerne zur Behandlung in unserer Klinik."

D. Leonhard

Patientenbetreuung

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D. Leonhard

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