Eine Rehabilitationsmaßnahme ist nur nach vorherigen Antragsstellung und Kostenübernahme möglich. Um Ihnen den korrekten Weg der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme zu erleichtern, zeigen wir Ihnen nachfolgend die notwendigen Schritte für Ihren Weg zur Reha auf.
Für die Genehmigung einer Rehabilitation ist der medizinische Bedarf sowie die Rehabilitationsfähigkeit des Patienten und die Prognose für eine Verbesserung entscheidend. Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt kann hierbei unterstützen und die Erfüllung dieser drei Kriterien mit Ihnen erörtern.
In Deutschland kommt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ bei der Genehmigung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen zur Anwendung. Wünschen Sie – oder empfiehlt Ihr behandelnder Arzt – die Durchführung einer stationären Rehabilitation, so muss dies medizinisch begründet und bei der Antragstellung von Ihnen berücksichtigt werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt beraten, der auch bei der Erstellung der Begründung behilflich sein kann.
Die größten Aussichten auf Erfolg hat eine Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik mit hohem Qualitätsstandard, die zu Ihnen persönlich passt. Hierzu hat der Gesetzgeber in § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht definiert, dem der Rehabilitationsträger bei berechtigtem Interesse des Patienten entsprechen muss.
Sie können Ihrem Antrag zur Rehabilitationsmaßnahme einen zusätzlichen Antrag mit Wahl einer Klinik beilegen (Wunschklinik). Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich und stellen Ihnen unter nachfolgendem Link auch eine direkt von Ihnen verwendbare Vorlage zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zur Verfügung.
Für den Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme verwenden Sie den online verfügbaren Vordruck „Go100“ der Deutschen Rentenversicherung (oder eines anderen Kostenträgers). Ergänzen Sie zusätzlich Ihren Antrag zum Wunsch- und Wahlrecht sowie einen ärztlichen Befundbericht. Letzterer erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme. Reichen Sie alle Dokumente bei Ihrem zuständigen Kostenträger zur Prüfung und Genehmigung ein. Sollte der von Ihnen ausgewählte Kostenträger nicht zuständig sein, wird ihr Antrag im Normalfall direkt an den richtigen Versicherungsträger weitergereicht.
Bei Genehmigung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen und Ihren Aufenthalt mit uns planen.
Sollte Ihr Antrag auf Rehabilitation abgelehnt werden, so steht Ihnen innerhalb eines Monats ein Widerspruchsrecht zu. Die Ablehnung des Kostenträgers muss eine Begründung enthalten, die Sie – ggf. nach Rücksprache mit Ihrem Arzt – entkräften können. Oftmals werden abgelehnte Anträge nach Widerspruch doch noch durch den Kostenträger genehmigt.
Bei Fragen zu Ihrem Reha-Antrag oder einer geplanten stationären Aufnahme sind wir Ihnen gerne behilflich!
Bei Fragen zu Ihrem Reha-Antrag oder einer geplanten stationären Aufnahme sind wir Ihnen gerne behilflich!
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