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Psychotherapeutische Sprechstunde

Bevor Sie eine ambulante Psychotherapie als genehmigungspflichtige Leistung bei Ihrer Krankenkasse beantragen können, ist in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten erforderlich. Diese dient insbesondere einer ersten Diagnosestellung und der Ableitung von Behandlungsempfehlungen und kann bei uns in der Regel ohne Wartezeit erfolgen.

Es ist keine Überweisung erforderlich, jedoch ist Voraussetzung, dass Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Sprechstundentermine in unserem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) werden von unserer Medizinischen Zentrale vergeben.

Natur Psychosomatik

Telefonische Erreichbarkeit der Medizinischen Zentrale:

Montag bis Donnerstag   8:00 – 15:30 Uhr

Freitag                                8:00 – 14:00 Uhr

Telefonnummer:             07051 / 588-126

Bitte rufen Sie mich telefonisch zurück.

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    , Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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