Bevor Sie eine ambulante Psychotherapie als genehmigungspflichtige Leistung bei Ihrer Krankenkasse beantragen können, ist in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten erforderlich. Diese dient insbesondere einer ersten Diagnosestellung und der Ableitung von Behandlungsempfehlungen und kann bei uns in der Regel ohne Wartezeit erfolgen.
Es ist keine Überweisung erforderlich, jedoch ist Voraussetzung, dass Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Sprechstundentermine in unserem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) werden von unserer Medizinischen Zentrale vergeben.
Telefonische Erreichbarkeit der Medizinischen Zentrale:
Montag bis Donnerstag 8:00 – 15:30 Uhr
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Telefonnummer: 07051 / 588-126
In unserer Akutklinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie behandeln wir im Rahmen von Krankenhausbehandlungen psychosomatische Erkrankungen,...
In unserer Klinik für Rehabilitation konzentrieren wir uns auf die Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit...